Hilfe zur Erziehung

Hilfe zur Erziehung, verschiedene pädagogische und therapeutische Leistungen, auf die ein Personensorgeberechtigter bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen nach §§ 27 ff. SGB VIII Anspruch hat (Erziehungshilfe).

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.