Hexenprobe (Rechts-)
Hexenprobe, Rechts- und Kulturgeschichte: Mittel der Rechtsfindung mit abergläubischer Herkunft; als Beweismittel oder Gegenbeweis im Gerichtsverfahren des Mittelalters entwickeltes Verfahren, das u. a. bei Hexenprozessen (Hexe) als zulässig galt zur Überführung der Angeklagten, konnte anstelle der peinlichen Befragung (Folter) durchgeführt werden (Gottesurteil). Bei der Wasserprobe wurde
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