heraldische Seiten

heraldische Seiten, bei der Wappenbetrachtung und -beschreibung die Feststellung der Seiten rechts oder links aus der Sicht des Wappenträgers. Nach der heraldischen Regel ist somit in einem Wappen die linke Seite die, welche für den Betrachter als rechte Seite angesehen wird, die rechte Wappenseite die linke.

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