Haushaltsnahe Dienstleistungen (Einkommensteuerrecht)
Haushaltsnahe Dienstleistungen, Einkommensteuerrecht: Dienstleistungen, die z. B. im Zusammenhang mit der Reinigung und Pflege der Wohnung (Anstreichen, Tapezieren u. a. Schönheitsreparaturen) und des Gartens, der Reparatur von Haushaltsgeräten sowie der Zubereitung der Mahlzeiten stehen.
Nimmt der Steuerpflichtige in seinem Privathaushalt derartige haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch, mindert sich (seit 2003) seine tarifliche Einkommensteuer um 20 % seiner Aufwendungen, maximal um 1200 € (Steuerermäßigung gemäß § 35 a Absatz 2 EStG). Die Regelung soll u. a. der Bekämpfung der Schwarzarbeit dienen.
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