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Haushaltsführungsehe (Familienrecht)

Haushaltsführungsehe, Familienrecht:

Ehemodell, das im Rahmen der Verpflichtung der Ehepartner zur einvernehmlichen Regelung der Haushaltsführung vereinbart werden kann. Dabei versorgt und leitet ein Ehepartner den Haushalt (Übernahme der Hausarbeit), der andere Ehepartner erwirtschaftet durch Erwerbsarbeit das notwendige Einkommen (§§ 1 356, 1 360 BGB). Bis zur Eherechtsreform 1977 war die Haushaltsführung primär

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