Hausgesetze

Hausgesetze, Hausverträge,

auf autonomer Rechtsetzung beruhende Normen, die etwa seit Anfang des 14. Jahrhunderts in den einzelnen Familien des hohen Adels v. a. die Erbfolge, die Ehe und die Unveräußerlichkeit des Familiengutes regeln (Fürstenrecht).

Quellenangabe

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