linke Hand
linke Hand, Ehe zur linken Hand,
im Recht des Hochadels eine nach der Form der Antrauung benannte standesungleiche Ehe (v. a. in regierenden Häusern), deren vermögens- und erbrechtliche Wirkungen durch Ehevertrag ausdrücklich festgesetzt wurden. Da die Frau nur eine Morgengabe und nicht auch das Wittum (Witwenversorgung) erhielt, hieß diese Form der Ehe auch morganatische Ehe.
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