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Halbleiterschutzgesetz

Halbleiterschutzgesetz, Gesetz über den Schutz der Topografien (dreidimensionale Strukturen) von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Chip) vom 22. 10. 1987. Diese Topografien können Gegenstand des Patentschutzes, soweit sie Eigenart aufweisen, oder des Gebrauchsmusterschutzes sein. Das Halbleiterschutzgesetz stellt u. a. die Hersteller von Raubkopien unter Strafe. (Produktpiraterie)

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