Halbfreie
Halbfreie, nach den mittelalterlichen Volksrechten ein Stand zwischen Freien und Unfreien, zumeist gekennzeichnet durch halbes Wergeld. Die Abhängigkeit dieser Bevölkerungsschicht von einer Herrschaft reichte von Schollengebundenheit bis zur persönlichen Freizügigkeit bei Zahlung eines Anerkennungszinses. Charakteristisch für die Halbfreien waren gewisse Abgaben bei Heirat (Bedemund) und Todesfall (Besthaupt), die auch
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