Habilitation

Habilitation [zu mittellateinisch habilitare »fähig machen«] die, -/-en,

förmliches Verfahren zum Erwerb der akademischen Lehrbefugnis (Venia Legendi) für ein wissenschaftliches Fach. Zuständig ist der Fachbereich (oder die Fakultät) einer wissenschaftlichen Hochschule. Voraussetzung ist in der Regel ein fachlich einschlägiger Doktorgrad. Das Verfahren besteht in der Vorlage einer wissenschaftlichen Abhandlung (Habilitationsschrift) oder auch einer größeren anderen wissenschaftlichen Publikation

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