Doktor

Doktor [mittellateinisch doctor »Lehrer«, zu lateinisch docere (Partizip Perfekt doctum) »lehren«] der, -s/...ˈtoren, Abkürzung Dr., Plural Dres.,

von Universitäten beziehungsweise gleichgestellten Hochschulen verliehener akademischer Grad. Die Erlangung des Doktortitels ist rechtlich in Promotionsordnungen geregelt und setzt in der Regel den erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums (Studium) und die Vorlage einer Dissertation voraus. Die Verleihung der Doktorwürde erfolgt durch den Dekan beziehungsweise Fachbereichsleiter nach Annahme der Dissertation durch

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