Gutsherrschaft

Gutsherrschaft, seit dem 15. Jahrhundert in Ostmitteleuropa anstelle der mittelalterlichen Grundherrschaft ausgebildete Form des Großgrundbesitzes, gekennzeichnet durch Geschlossenheit ihres Bereichs, Ortsherrschaft und häufig Schlüsselstellung der herrschaftlichen Eigenwirtschaft im Dorfverband. Schollenpflicht, Fronarbeitsverfassung und Gesindedienst wurden durch die Gutsherrschaft fortentwickelt. – Der Gutsherr war auch im staatsrechtlichen Sinn Obrigkeit. –

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