Güterabwägung (Recht)
Güterabwägung, Recht:
Gewichtung widerstreitender Rechtsgüter oder Interessen im Wege der Interessenwertung. Nach dem sogenannten Abwägungsgebot ist eine Güterabwägung in allen Bereichen vorzunehmen, in denen solche Interessen aufeinandertreffen. Zum Teil hat das Abwägungsgebot in Rechtsvorschriften explizit Niederschlag gefunden, so z. B. in §§ 34, 35 StGB. Besondere Bedeutung hat die Güterabwägung im Bereich
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