Rahmengesetz
Rahmengesetz, in einem Bundesstaat ein Gesetz des Bundes, das ein bestimmtes Sachgebiet nicht vollständig, sondern nur durch Rahmenvorschriften regeln darf, die auf ausfüllende Detailregelungen durch Landesgesetze angelegt sind. Für bestimmte Materien, wie das Hochschulwesen, das Recht des öffentlichen Dienstes, den Wasserhaushalt und den Naturschutz, wies bis zur Föderalismusreform 2006
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