Grundrechte in der Europäischen Union
Grundlagen und Entwicklung des Grundrechtsschutzes: Grundrechte waren ursprünglich im Recht der Europäischen Gemeinschaften nicht vorgesehen. Die historischen Gründe hierfür lagen in der völkerrechtlichen Konzeption der EG, die zur Konsequenz hatte, dass Rechtsakte der EG sich nur an die Mitgliedsstaaten als Völkerrechtssubjekte, nicht aber an Einzelpersonen richteten. Dadurch war in den ersten
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