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Grundhandelsgeschäft

Grundhandelsgeschäft, Grundhandelsgewerbe,

Gewerbebetrieb, der als Handelsgewerbe galt, ohne dass er einer Eintragung ins Handelsregister bedurfte (z. B. der Handel mit beweglichen Waren, die Geschäfte der Versicherer, Banken, Verleger, Spediteure). Das HGB in der Fassung des Handelsrechtsreformgesetzes vom 22. 6. 1998 kennt Grundhandelsgeschäfte nicht mehr.

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