Großmeister (katholisches Ordensrecht)

Großmeister, katholisches Ordensrecht:

der auf Lebenszeit gewählte Obere eines Ritterordens mit dem Titel Eminenz (souveräner Malteserorden; beim Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem ist jeweils ein Kardinal Großmeister). Im Deutschen Orden heißt der Obere Hochmeister.

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