Großmeister (katholisches Ordensrecht)
Großmeister, katholisches Ordensrecht:
der auf Lebenszeit gewählte Obere eines Ritterordens mit dem Titel Eminenz (souveräner Malteserorden; beim Ritterorden vom Heiligen Grab zu Jerusalem ist jeweils ein Kardinal Großmeister). Im Deutschen Orden heißt der Obere Hochmeister.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe