Gran Consiglio del Fascismo

Gran Consiglio del Fascismo [- konˈsiʎo del faˈʃismo, italienisch »großer Rat des Faschismus«], Großrat des Faschismus,

das von B. Mussolini am 15. 12. 1922 geschaffene oberste Parteiorgan der faschistischen Partei Italiens. Es wurde durch Gesetz vom 9. 12. 1928 zum höchsten Staatsorgan erhoben, zusammengesetzt aus Mitgliedern auf Lebenszeit (führende Persönlichkeiten der faschistischen Bewegung bis zur Machteroberung) und auf Zeit (aufgrund zentraler Funktionen im faschistischen Staat oder in

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