Go
Go, während des Mittelalters im altsächsischen Gebiet und in Thüringen ein der fränkischen Hundertschaft entsprechender Gerichtsbezirk (Goschaft, Gografschaft), dessen Gericht unter der Leitung eines gewählten Gografen stand. Häufig war der Landesherr Inhaber mehrerer Goschaften. Im Laufe des Mittelalters vielfach geteilt, entwickelten sich die Gogerichte im 15.
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