Beherrschungsvertrag

Beherrschungsvertrag, Organvertrag,

Vertrag, durch den die Leitung einer AG oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien einem anderen Unternehmen unterstellt wird (§ 291 Aktiengesetz von 1965). Auch eine GmbH kann sich durch Abschluss eines Beherrschungsvertrags der Leitung durch ein anderes Unternehmen unterstellen. Durch einen Beherrschungsvertrag entsteht ein Konzern.

Quellenangabe

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