Gewaltschutz
Gewaltschutz, zivilgerichtliche Maßnahmen, die auf der Grundlage des Gesetzes zum zivilrechtlichen Schutz vor Gewalttaten und Nachstellungen (Gewaltschutzgesetz, Abkürzung GewSchG) vom 11. 12. 2001 angeordnet werden können. Nach § 1 Gewaltschutzgesetz hat das Gericht bei Vorliegen einer Gewalttat (das heißt insbesondere bei Körperverletzung, Freiheitsberaubung), bei Drohungen mit einer solchen Gewalttat und
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