Gesellschaftslied
Gesellschaftslied, ein von A. H. Hoffmann von Fallersleben geprägter Begriff: Er bezeichnet im Unterschied zum Volkslied und Kunstlied das Lied einer besonderen Gesellschaftsschicht. Stände, Lebens- und Bildungskreise, religiöse Gemeinschaften, Studenten- und Bürgerkreise waren die Träger dieser Lieder, die der Geselligkeit dienten. In Deutschland reicht das Gesellschaftslied von den Liederhandschriften des 15. Jahrhunderts (z.
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar