Gesellschafterbeschluss

Gesellschafterbeschluss, Entscheidung der Gesamtheit der Gesellschafter einer Gesellschaft. Als mehrseitiges Rechtsgeschäft unterliegt er den Regeln für die Willenserklärungen, d. h., er kann z. B. angefochten werden oder wegen Verstoßes gegen die guten Sitten nichtig sein.

Quellenangabe

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