Gesamtstreitigkeit (Arbeitsrecht)

Gesamtstreitigkeit, Kollektivstreitigkeit, Arbeitsrecht:

Streit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber oder den Tarifvertragsparteien. Soweit die Beilegung der Meinungsverschiedenheiten dem Arbeitskampf entzogen ist, gibt es Regelungsverfahren vor betrieblichen Einigungsstellen, teilweise auch tarifliche Schlichtungsverfahren; Ziel: Abschluss einer kollektivrechtlichen Gesamtvereinbarung.

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