Friedenspflicht (Arbeitsrecht)
Friedenspflicht, Arbeitsrecht:
Gebot, unter bestimmten Voraussetzungen die Führung, die Anstiftung oder Unterstützung eines Arbeitskampfes zu unterlassen. Man unterscheidet: 1) absolute Friedenspflicht: Pflicht der Tarifvertragsparteien zur Unterlassung jeder Arbeitskampfmaßnahme mindestens während der Laufzeit eines Tarifvertrages; sie gilt selbst dann, wenn der Tarifvertrag nicht alle Streitpunkte geregelt hat. Gleichzeitig besteht Einwirkungspflicht auf die
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