Gerichtsbarkeit
Die Gerichtsbarkeit ist: 1) die Tätigkeit der Rechtsprechung und der Rechtspflege, die den Gerichten zugewiesen ist. In diesem Sinn spricht man von den verschiedenen Arten oder Zweigen der Gerichtsbarkeit. Organisatorisch gliedert sie sich im Rahmen der Gerichtsverfassung in die ordentliche Gerichtsbarkeit, die Arbeitsgerichtsbarkeit, die allgemeine Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie die Sozial- und
Quellenangabe
Kostenlos testen
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar