Gentleman's Agreement
Gentleman's Agreement [ˈdʒentlmənz əˈgriːmənt, englisch] das, - -/ - -s, Gentlemen's Agreement,
Abmachung auf der Grundlage gegenseitigen Vertrauens, die nach dem Willen der Parteien keine formalrechtliche Bindung schaffen soll und folglich rechtlich nicht durchsetzbar ist. Gentleman's Agreements gibt es v. a. zwischen staatlichen Organen (z. B. zwischen Staatsmännern oder Diplomaten), zwischen privaten und staatlichen Partnern (z. B. zwischen Noten- und Geschäftsbanken) sowie
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