Generalunternehmer

Generalunternehmer, Hauptunternehmer,

beim Werkvertrag der Unternehmer, der sich zur Erstellung eines Gesamtwerks (z. B. Hausbau) verpflichtet hat, aber befugt ist, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung einen Teil der erforderlichen Werkleistungen an Nach- oder Subunternehmer zu vergeben.

Quellenangabe

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