Generalbundesanwalt

Generalbundesanwalt, Leiter der Staatsanwaltschaft beim Bundesgerichtshof. Der Generalbundesanwalt übt in den zur Zuständigkeit der Oberlandesgerichte im ersten Rechtszug gehörenden Strafsachen (insbesondere bei Staatsschutzdelikten) das Amt der Staatsanwaltschaft auch bei diesen Gerichten aus (§ 142 a Gerichtsverfassungsgesetz), doch kann er das Verfahren unter Umständen an die Landesstaatsanwaltschaft abgeben.

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