Geldwäsche

Gesetzeslage in Deutschland

In Deutschland wurde die entsprechende Strafvorschrift (§ 261 StGB) im Jahr 1992 in das StGB eingefügt und seither schon mehrfach geändert und ergänzt. Danach wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer daran mitwirkt, einen Gegenstand (auch einen Geldbetrag), der aus bestimmten rechtswidrigen Taten

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.