Gesetzeslage in Deutschland
In Deutschland wurde die entsprechende Strafvorschrift (§ 261 StGB) im Jahr 1992 in das StGB eingefügt und seither schon mehrfach geändert und ergänzt. Danach wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer daran mitwirkt, einen Gegenstand (auch einen Geldbetrag), der aus bestimmten rechtswidrigen Taten
Informationen zum Artikel
Quellenangabe