Geheimverträge

Geheimverträge, völkerrechtliche Vereinbarungen, bei deren Abschluss die Vertragschließenden übereinkommen, ihr Vorhandensein und ihren Inhalt gegenüber der Öffentlichkeit geheim zu halten (z. B. der deutsch-russische »Rückversicherungsvertrag« von 1887). Die Geheimhaltung kann sich auch auf Teile eines Vertrages beziehen, wie beim geheimen Zusatzprotokoll zum Hitler-Stalin-Pakt vom 23. 8. 1939. Der Anwendungsbereich

Quellenangabe

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