Feindstaatenklausel
Feindstaatenklausel, Bezeichnung für die zur Friedenssicherung in Bezug auf Feindstaaten des Zweiten Weltkrieges erlassenen Bestimmungen der UN-Charta. Hiernach wurden diejenigen Maßnahmen, die infolge des Zweiten Weltkriegs in Hinsicht auf einen Staat getroffen wurden, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichnerstaats der Charta war, 1945 weder außer Kraft gesetzt
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