Gegenstandswert
Gegenstandswert, der in Geld bemessene Wert für den Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit, nach dem sich die Gebühren des Rechtsanwalts richten (§§ 22 ff. des zum 1. 7. 2004 in Kraft getretenen Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes vom 5. 5. 2004). Der Gegenstandswert richtet sich nach dem Streitwert oder dem Geschäftswert. Letzterer ist der
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