Gegenstand (Recht)
Gegenstand [eigentlich »das Entgegenstehende«], Recht:
alles, was Objekt von Rechten sein kann; darunter fallen Sachen und unkörperliche (ideelle) Gegenstände (Rechte, Forderungen, sonstige objektive Werte, z. B. der Geschäftswert einer Firma).
Informationen zum Artikel
Quellenangabe