Gegenstand (Recht)

Gegenstand [eigentlich »das Entgegenstehende«], Recht:

alles, was Objekt von Rechten sein kann; darunter fallen Sachen und unkörperliche (ideelle) Gegenstände (Rechte, Forderungen, sonstige objektive Werte, z. B. der Geschäftswert einer Firma).

Quellenangabe

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