Gegenseitigkeit (Recht)

Gegenseitigkeit, Recht:

die Gleichstellung fremder Staatsangehöriger oder fremder Rechtsakte mit inländischen, unter der Voraussetzung entsprechender Handhabung seitens des fremden Staates, z. B. § 104 a StGB (Strafverfolgung von Straftaten gegen ausländische Staaten nur bei Verbürgung der Gegenseitigkeit). Die Verbürgung der Gegenseitigkeit (Reziprozität) kann auf gesetzlicher Regelung oder bloß tatsächlicher Übung beruhen, sie

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