Gegenbeweis (Zivilprozess)

Gegenbeweis, Zivilprozess:

Beweisführung durch die nicht beweisbelastete Partei. Der Gegenbeweis bezweckt die Widerlegung tatsächlicher Behauptungen des beweisbelasteten Gegners, indem er die durch den Hauptbeweis angestrebte Überzeugung des Gerichts erschüttert. Er ist schon vor dem Hauptbeweis zulässig und gelungen, wenn das Gericht an der Überzeugungskraft des Hauptbeweises zweifelt. Gegenbeweis darf aber nur erhoben

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.