Fremdrente
Fremdrente, Bezeichnung für Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund des Fremdrentengesetzes vom 7. 8. 1953 in der Fassung vom 25. 2. 1960 (zuletzt geändert 2016) an Vertriebene und Spätaussiedler, an Deutsche aus außerdeutschen Gebieten mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die ihren früheren Versicherungsträger nicht mehr in Anspruch nehmen können,
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