Aussiedler

Aussiedler, nach dem Bundesvertriebenengesetz (Abkürzung BVFG) deutsche Staats- und/oder Volkszugehörige, die nach Abschluss der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen, d. h. ab etwa 1951 und vor dem 1. 7. 1990 oder danach im Wege des Aufnahmeverfahrens vor dem 1. 1. 1993 die früheren deutschen Ostgebiete (Oder-Neiße-Linie), Albanien, Bulgarien, China, Danzig, Estland,

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