Folgesteuer

Folgesteuer, Ausgleichsteuer,

eine Steuer, die eingeführt wird, um die zum Teil nicht vorhersehbare Umgehung oder Vermeidung des Steuertatbestandes einer schon erhobenen Steuer möglichst zu verhindern und einen eventuellen Einnahmeverlust des Staates auszugleichen. Beispiel: Schenkungsteuer als Folgesteuer zur Erbschaftsteuer. (Steuerausweichung)

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.