Flottenverträge
Flottenverträge, Abkommen zwischen zwei oder mehreren Staaten über Umfang und Begrenzung ihrer Seerüstung. Sie wägen quantitative Gesichtspunkte (Anzahl und Tonnage der Kriegsschiffe) mit qualitativen (Größe, Bewaffnung, Verwendungszweck, Operationsspielraum) ab. Zwischen den Weltkriegen dienten Flottenverträge der Abrüstung oder Rüstungsbegrenzung, zugleich jedoch auch der Aufrechterhaltung des politisch-militärischen Gleichgewichts zwischen den Vertragspartnern.
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