Finanzhilfe (Finanzwissenschaft)
Finanzhilfe, Finanzwissenschaft:
1) Bezeichnung für finanzielle Leistungen, mit denen sich der Bund im Rahmen des Finanzausgleichs gemäß Artikel 104 a GG an bestimmten besonders bedeutsamen Investitionen der Länder und Gemeinden beteiligt. In der Systematik des Finanzausgleichs stellen diese Finanzhilfen ebenso wie z. B. die Bundesergänzungszuweisungen eine Form der Zuweisungen dar. Seit Jahrzehnten
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