Familienrat
Famili|enrat, Versammlung von Mitgliedern der Familie zur Beratung über gemeinschaftliche Angelegenheiten, die bei Einrichtung und Überwachung einer Vormundschaft Aufgaben des Vormundschaftsgerichts übernahm. Das Institut des Familienrats, das in der Praxis kaum noch vorkam, war im BGB verankert, ist jedoch mit Wirkung zum 1. 1. 1980 beseitigt worden. Vor diesem
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