Extremistenbeschluss
Extremistenbeschluss, Beschluss des Bundeskanzlers (W. Brandt) und der Länderregierungschefs vom 28. 1. 1972 zur einheitlichen Behandlung der Frage der Verfassungstreue im öffentlichen Dienst; wurde später in Bund und Ländern durch Erlass (»Radikalenerlass«) verbindlich gemacht. Aufgrund der Verpflichtung von Beamten, Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes nach dem Beamtenrecht oder
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