Exilregierung (Völkerrecht)

Exilregierung, Völkerrecht:

ein im Ausland tätig werdendes Organ, das für sich in Anspruch nimmt, die höchsten exekutiven Funktionen im eigenen, aber von ihm verlassenen Staat auszuüben. Begibt sich die legitime Regierung eines Landes, insbesondere als Folge kriegerischer Besetzung von außen oder gewaltsamer Akte im Innern, ins Ausland und setzt sie den Kampf

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