erwerbswirtschaftliches Prinzip

erwerbswirtschaftliches Prinzip, Erwerbsprinzip,

das Streben, durch die wirtschaftliche Betätigung Einkommen zu erzielen. Bezogen auf Unternehmen, steht das Streben, Gewinn zu erzielen, im Gegensatz zum Ziel v. a. öffentlicher Unternehmen, einen bestimmten (als gegeben erachteten) »Bedarf« der Nachfrager zu decken (Bedarfsdeckungsprinzip). Die Geltung des erwerbswirtschaftlichen Prinzips impliziert die Geltung des Wirtschaftlichkeitsprinzips. Die Verfolgung des

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