Erwerbseinkünfte
Erwerbseinkünfte, Einnahmen, die die öffentlichen Gebietskörperschaften durch Beteiligung an der Wertschöpfung einer Volkswirtschaft erzielen, ohne (wie bei den Abgaben) hoheitlichen Zwang anzuwenden. Erwerbseinkünfte sind die Einnahmen aus Kapitalvermögen, also aus reinen öffentlichen Unternehmen (Ausnahme: Finanzmonopole) und aus staatlichen Beteiligungen an Unternehmen (Bundesbeteiligungen), ferner aus Grundbesitz und aus Geldvermögen
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