Erstes Deutsches Fernsehen

Erstes Deutsches Fernsehen, bundesweites Fernsehgemeinschaftsprogramm (auch »Das Erste« genannt) aus Beiträgen der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten, veranstaltet aufgrund des Fernsehvertrages vom 27. 11. 1991, zusammengestellt durch die Ständige Programmkonferenz (Programmdirektion), Sitz: München. (Fernsehen)

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