Ergänzungshaushalt
Ergänzungshaushalt, eine Ergänzung des öffentlichen Haushaltsplans, die (im Unterschied zum Nachtragshaushalt) noch während der parlamentarischen Beratungen des Haushaltsentwurfes nachgeschoben und deshalb in das zu verabschiedende Haushaltsgesetz eingearbeitet wird.
Quellenangabe