Ergänzungshaushalt

Ergänzungshaushalt, eine Ergänzung des öffentlichen Haushaltsplans, die (im Unterschied zum Nachtragshaushalt) noch während der parlamentarischen Beratungen des Haushaltsentwurfes nachgeschoben und deshalb in das zu verabschiedende Haushaltsgesetz eingearbeitet wird.

Quellenangabe

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