Ergänzungshaushalt
Ergänzungshaushalt, eine Ergänzung des öffentlichen Haushaltsplans, die (im Unterschied zum Nachtragshaushalt) noch während der parlamentarischen Beratungen des Haushaltsentwurfes nachgeschoben und deshalb in das zu verabschiedende Haushaltsgesetz eingearbeitet wird.
Informationen zum Artikel
Quellenangabe