Eventualbudget
Eventualbudget [-bydʒe], Eventualhaushalt,
ein »Zusatzhaushalt«, durch den im öffentlichen Haushaltsplan zusätzliche Einnahmen zur Leistung zusätzlicher Ausgaben für einen konjunkturellen Bedarfsfall bereitgestellt werden. Das Stabilitätsgesetz sieht die Finanzierung eines Eventualbudgets durch Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage und durch Kreditaufnahmen vor. Für diese eventuellen Einnahmen und Ausgaben werden im Haushaltsplan als Erinnerungsposten Leertitel mit entsprechender
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