Nachtragshaushalt
Nach|tragshaushalt, Änderung eines schon verabschiedeten Haushaltsgesetzes oder -plans, die im für den Haushaltsplan üblichen Gesetzgebungsverfahren beschlossen wird (im Unterschied zum Ergänzungshaushalt). Ein Nachtragshaushalt wird oft wegen des langen Zeitraums zwischen dem Einbringen des Haushaltsentwurfes in das Parlament und der Verabschiedung notwendig.
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